Wohngeld

Seit mehr als 50 Jahren hilft das Wohngeld unter anderem einkommensschwachen Mieterinnen und Mietern von Wohnungen, die Wohnkosten zu tragen. Das Wohngeld wird als Miet- oder Lastenzuschuss geleistet. Die Kosten tragen Bund und Länder je zur Hälfte.

Am 1. Januar 2020 traten mit der Wohngeldreform wesentliche Leistungsverbesserungen in Kraft und das Wohngeld wurde erstmals seit der Wohngeldnovelle 2016 angehoben. Am 1. Januar 2021 wurde das Wohngeld als Reaktion auf den eingeführten CO2-Preis um zehn Prozent erhöht. Zum Jahr 2022 ist dann die Dynamisierung des Wohngeldes eingeführt worden: Dadurch wird das Wohngeld alle zwei Jahre an die aktuelle Miet- und Einkommensentwicklung angepasst. Zum 1. Januar 2023 trat eine Reform in Kraft, die den Kreis der Wohngeld-Berechtigten deutlich erweitert: Mit dem „Wohngeld Plus“ haben nun rund 1,4 Millionen weitere Haushalte Anspruch auf Wohngeld – insgesamt etwa zwei Millionen. Ebenso hat sich die Höhe der Zuwendungen im Schnitt verdoppelt und Heizkosten werden berücksichtigt.

Wohngeld steht grundsätzlich den Haushalten zur Verfügung, die eine öffentlich geförderte oder freifinanzierte Mietwohnung oder Genossenschaftswohnung bewohnen. Das Wohngeld ist abhängig vom Gesamteinkommen der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder, von der monatlichen Miete bzw. Belastung und von der Anzahl der Haushaltsmitglieder.

Das Wohngeld wird damit in jedem Einzelfall auf die individuelle Situation der Haushalte zugeschnitten. So erhöht sich das Wohngeld, wenn beispielsweise die Anzahl der Kinder im Haushalt steigt. Andererseits vermindert sich das Wohngeld aber auch, wenn zum Beispiel Haushaltsmitglieder aus der Wohnung ausziehen oder das Einkommen steigt.

Auf Wohngeld besteht ein Rechtsanspruch. Jeder, der die Voraussetzungen erfüllt, sollte einen Anspruch geltend machen. Die Einzelheiten über das Bestehen eines Wohngeldanspruchs regelt das Wohngeldgesetz (WoGG). Antragsformulare und alle Informationen zum Wohngeld erhalten Sie bei Ihrer örtlichen Wohngeldbehörde oder online.

Ob Sie Anspruch auf Wohngeld haben, können Sie kostenlos im Internet überprüfen. Der elektronische Wohngeldrechner des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen berechnet für Sie die Höhe des Wohngelds, das Sie voraussichtlich als staatliche Leistung erhalten können.

Informationen zum Wohnberechtigungsschein (WBS)

Beim Bau von öffentlich geförderten Wohnungen hat Sahle Wohnen öffentliche Mittel als Darlehen (von Stadt oder Land) in Anspruch genommen. Als Gegenleistung verpflichten wir uns, diese Wohnungen nur Mieterinnen und Mietern zu überlassen, die bestimmte Einkommensgrenzen einhalten.

Ein Teil des Wohnungsbestands von Sahle Wohnen ist öffentlich gefördert und unterliegt einer Mietpreis- und/oder Belegungsbindung. Diese öffentlich geförderten Wohnungen können nur Menschen mieten, die über einen Wohnberechtigungsschein (WBS) verfügen.

Ob Sie berechtigt sind, eine öffentlich geförderte Wohnung zu beziehen, können Sie im Wohnungsamt Ihrer Stadt erfragen.

Haushalte, deren anrechenbares Einkommen unterhalb der maßgeblichen Einkommensgrenze liegt, erhalten einen Wohnberechtigungsschein. Grundsätzlich können sowohl Alleinstehende als auch Personen mit Angehörigen eine Wohnberechtigungsbescheinigung bekommen. Die Einkommensgrenze ist abhängig von der Anzahl der zum Haushalt gehörenden Personen.

  • Ausweis
  • Nachweis über Einkommen von allen Personen, die in die Wohnung einziehen möchten, z.B. durch eine letzte Gehaltsabrechnung, letzten Einkommenssteuerbescheid
  • Schulbescheinigung für Schüler ab 15 Jahre (falls gegeben)
  • Heiratsurkunde (falls gegeben)
  • Schwerbehindertenausweis (falls gegeben)
  • Mutterpass (falls gegeben)
  • Nachweis über Sorgerecht bei haushaltsangehörigen minderjährigen Kindern, wenn die Eltern getrennt leben (falls gegeben)
  • Bei Sozialhilfeempfängern: Bescheinigung des Sozialamtes, seit wann Sozialhilfe bezogen wird und den letzten Sozialhilfebescheid.

Den Antrag für eine Wohnberechtigungsbescheinigung bekommen Sie bei der Stadtverwaltung Ihres Wohnortes (Rathaus, Bürgerbüro, Wohnungsamt, etc.).

Wir beraten Sie gern!

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in unseren Kundencentern beraten Sie gern, wenn Sie Fragen zur Wohnberechtigungsbescheinigung (WBS) haben.

Sie finden alle wichtigen Informationen auch online.