Haftpflichtversicherung
Selbst verursachte Schäden
Ein Schaden, der anderen zugefügt wird, muss vom Verursacher ersetzt werden. So lautet das Prinzip, das Gesetz und Rechtsprechung festlegen. Werden durch Ihr Verschulden Gegenstände beschädigt oder kommen sogar Menschen zu Schaden, sind Sie dafür verantwortlich. Auch bei diesen Schadensfällen, der so genannten Haftpflicht, tritt die Versicherung des Vermieters nicht für Schäden ein, die durch Sie verursacht wurden.