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Kostenloser „Wohngeld-Check“ im Internet

Ob Sie als Mieter Anspruch auf Wohngeld haben und wie hoch der Zuschuss zur Miete ausfällt, können Sie ab sofort kostenlos, direkt und bequem per PC im Internet „checken“ lassen. Ein elektronischer Wohngeldrechner des nordrhein-westfälischen Bauministeriums macht's möglich. Mit diesem neuen Online-Service erhält jeder Bürger die Möglichkeit, seinen individuellen Anspruch auf Wohngeld in jeder Kommune Nordrhein-Westfalens kostenlos und unverbindlich errechnen zu lassen. Das bislang bundesweit einmalige Angebot ist ein weiterer Schritt in der Einbeziehung des Internets in den staatlichen Bürgerservice.  

 

Wohngeld wird nur auf Antrag gezahlt. Und das hieß bislang zuerst: Formulare besorgen und ausfüllen. Mit dem neuen „Wohngeld-Check“ in NRW wird auch das jetzt um einiges einfacher: Das neue Serviceangebot wird ergänzt durch die notwendigen Antragsvordrucke, die direkt am PC ausgefüllt und ausgedruckt werden können.

 

Den NRW-Wohngeldrechner erreichen Sie über den Link unten auf dieser Seite. Nach dem Start des Online-Rechners folgen einige Erläuterungen zur Benutzung. Alle Angaben und Eintragungen, die Sie dort machen, erfolgen absolut anonym. Wichtig ist, dass die durch das neue Angebot errechneten Ergebnisse unverbindlich sind und keinen Anspruch auf Wohngeld begründen. Den erhalten Sie erst nach schriftlicher Antragstellung bei der zuständigen Wohngeldstelle Ihrer Gemeinde oder Stadt.

 

Kurzinfo: Wohngeld

 

Wohngeld ist kein Almosen, sondern eine staatliche Leistung, mit der Mietern und Bürgern mit geringem Einkommen, die keine Transferleistungen wie Sozialgeld nach dem SGB II oder ALG II erhalten, bei den Wohnkosten unterstützt werden. Wohngeld wird als Mietzuschuss gezahlt. Die Kosten für diese staatliche Leistung tragen Bund und Länder je zur Hälfte. Wer zum Kreis der Berechtigten gehört, hat einen Rechtsanspruch auf Zahlung des Wohngelds. Rechtliche Grundlage für die Zahlung ist das Wohngeldgesetz (WoGG).

 

Im Jahre 2005 erhielten in Nordrhein-Westfalen rund 190.000 Haushalte Wohngeld, das nach wie vor ein wesentliches Element und Instrument der sozialen Wohnraumversorgung ist.

 

Ob Sie als Mieter Wohngeld in Anspruch nehmen können und in welcher Höhe, hängt grundsätzlich von drei Faktoren ab:

  • der Zahl der Familienmitglieder, die in Ihrem Haushalt leben
  • der Höhe des Einkommens der zu Ihrem Haushalt gehörenden Familienmitglieder
  • der Höhe der zuschussfähigen Miete beziehungsweise Belastung

Wohngeld können beantragen

  • Mieter oder Untermieter von Wohnraum
  • Inhaber einer Genossenschafts- oder Stiftswohnung
  • Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts
  • Bewohner von Heimen im Sinne des Heimgesetzes
  • Eigentümer, die Wohnraum im eigenen Mehrfamilienhaus bewohnen

Wohngeld wird nur auf Antrag gezahlt. Ob die individuellen Voraussetzungen für die Zahlung bestehen, muss im Einzelnen nachgewiesen werden. Antragsformulare gibt es bei der örtlichen Wohngeldstelle Ihrer Gemeinde-, Stadt- oder Kreisverwaltung. Für Bürger und Mieter in NRW wird die Antragsstellung mit dem neuen Wohngeldservice jetzt einfacher (siehe oben). Wohngeld wird in der Regel für die Dauer von zwölf Monaten vom Beginn des Antragsmonats an gewährt. Nach Ablauf muss ein neuer Antrag gestellt werden. Bei einem Umzug entfällt der Anspruch auf Wohngeld für die bisherige Wohnung.

 

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