Einmal im Jahr erhalten alle Mieterinnen und Mieter bei Sahle Wohnen eine Heizkostenabrechnung, manche auch eine Wasserkostenabrechnung.
Die Antworten auf die häufigsten Fragen (FAQ) haben wir Ihnen hier aufgelistet. Für weitere Rückfragen wenden Sie sich direkt an Ihren persönlichen Kundenbetreuer.
Witterungseinflüsse, Kostenveränderungen und individuelles Verbrauchsverhalten führen zu jährlich schwankenden Kostenhöhen bei den Heizkosten. Um eine ausreichende Kostendeckung durch die von Ihnen zu leistende Vorauszahlung zu erzielen, erfolgt auf der Grundlage der erstellten Abrechnung mit der Berücksichtigung von zukünftigen Kostensteigerungen eine Anpassung der notwendigen Vorauszahlungen. Sofern diese Kostenkalkulation aufgrund von unterschiedlichem Nutzerheizverhalten in einigen Fällen die tatsächliche Kostenhöhe nicht deckt, kommt es zu Nachzahlungen.
Die monatliche Vorauszahlung ist auf der Grundlage von Heizkosten und ggfls. Wasserkosten für ein ganzes Jahr kalkuliert. Finden nun jedoch Umzüge innerhalb der heizintensiven Monate Januar bis Mai oder Oktober bis Dezember statt, so deckt die kalkulierte Vorauszahlung nicht die tatsächlich anfallenden Kosten. Ein Ausgleich findet hierfür nur statt, wenn die Mieterin/der Mieter ein ganzes Jahr in einer Wohnung wohnt, da dieser in den Sommermonaten gewöhnlich nicht heizt und somit die Vorauszahlung die Kosten wiederum übersteigt.
Die Heizkostenverteiler stellen ein sogenanntes Hilfsverfahren zur Aufteilung der abzurechnenden Kosten dar. Dies bedeutet, dass die abgelesenen Verbrauchswerte an sich noch keine Aussage für die Höhe der Kosten einer Nutzerin oder eines Nutzers zulassen. Erst die Gesamtheit der bei allen Nutzerinnen und Nutzern ermittelten Ablesewerte ermöglicht die Aufteilung der Kosten im Verhältnis der abgelesenen Werte.
Das liegt zum einen an unterschiedlichen Witterungsverhältnissen: Die benötigte Wärmemenge schwankt je nach Außentemperatur und Dauer der Heizperiode. Zum anderen ist für die Heizkosten der Tarif des jeweiligen Versorgungsbetriebes ausschlaggebend, der sich ebenfalls ändern kann. Auch bei der Umstellung vom Verdunstungsprinzip auf elektronische Heizkostenverteiler kommt es erfahrungsgemäß zu anderen Heizkosten, weil diese Geräte nach einem anderen Prinzip messen. Bei allen externen Faktoren kommt dem individuellen Heizverhalten deshalb eine immer wichtigere Rolle zu, um Energie zu sparen.
Zwischen 30 bis 50 % der Heiz- und Warmwasserkosten eines Gebäudes werden nach einem festen Schlüssel auf die Mieterinnen und Mieter verteilt. Grundkosten dienen zur Deckung von Rohrleitungsverlusten, Bereitstellungsverlusten und Fixkosten der Heizanlage, die auch ohne individuelle Wärme- oder Warmwasserabnahme entstehen. Der mit Mess- oder Erfassungsgeräten ermittelte und abgerechnete Verbrauch in einer Abrechnung wird Verbrauchskosten genannt. Diesen Anteil können die Nutzerinnen und Nutzer durch sein eigenes Verhalten erheblich beeinflussen. Im Gegensatz dazu werden mit Grundkosten die nicht durch eigenen Verbrauch beeinflussbaren Fixkosten der Heizanlage umgelegt.
Die Berücksichtigung von Brennstoffkosten vor oder nach einem Mieterwechsel bedeutet keine Unwirksamkeit der Abrechnung gegenüber den einziehenden oder ausziehenden Mietparteien. Es entspricht vielmehr der Billigkeit, wenn die Kosten der bezogenen Brennstoffmengen der gesamten Abrechnungsperiode zusammengerechnet werden und auf diese Weise ein Mischpreis für alle Mieterinnen und Mieter, die während der Abrechnungsperiode in der Liegenschaft gewohnt haben, gebildet wird. Auf der Grundlage dieses Mischpreises (Gesamtkosten) ist dann am Schluss der Abrechnungsperiode eine dem Mieterwechsel gerecht werdende Abrechnung zu erstellen. Es würde für den Vermieter – auch im Verhältnis zu den übrigen Mietparteien – zu völlig untragbaren Ergebnissen führen, wenn der Vermieter beim Einzug oder Auszug eines jeden Mieters nur für diesen – auf der Grundlage der tatsächlich bis zum Einzug bzw. Auszug anfallenden Kosten – abrechnen müsste.
Ihre Werte finden Sie auf der ersten Seite Ihrer Einzelabrechnung. Dort sind auch die einzelnen Zähler, Anfangsbestände, Endbestände und der errechnete Verbrauch zu erkennen.
Bei Nutzerwechsel innerhalb der Abrechnungsperiode werden für die Aufteilung der Grundkosten für Heizung sogenannte Gradtagzahlen nach VDI 2067 bzw. DIN 4713 verwendet. Liegt keine Zwischenablesung vor, werden auch Verbrauchskosten für Heizung nach Gradtagzahlen aufgeteilt.
Monat | Promille | Tage | Promille je Tag |
Januar | 170 | 31 | 5,483870968 |
Februar | 150 | 28 | 5,357142857 |
(Februar | 150 | 29 | 5,172413793) |
März | 130 | 31 | 4,193548387 |
April | 80 | 30 | 2,666666667 |
Mai | 40 | 31 | 1,290322581 |
Juni – August | 40 | 92 | 0,434782609 |
September | 30 | 30 | 1 |
Oktober | 80 | 31 | 2,580645161 |
November | 120 | 30 | 4 |
Dezember | 160 | 31 | 5,161290323 |
Gradtagzahlen sind das Maß für den jährlichen Wärmebedarf und sie gewichten die Monate nach ihrer Heizintensität. So hat beispielsweise der Januar einen Anteil von 170 Promille des Jahresheizbedarfs, der Mai dagegen nur 40 Promille. Eine zeitanteilige Trennung ist für Heizkosten nicht zu empfehlen, weil im Winter mehr geheizt wird als im Sommer.
Die Verbrauchsermittlung (Schätzung) ist notwendig, wenn der Wärme.- oder Wasserverbrauch infolge Geräteausfalls oder aus sonstigen zwingenden Gründen (z.B. Unzugänglichkeit der Räume/Wohnung) nicht erfasst werden konnte. Der Schätzwert wird unter Berücksichtigung der Bestimmungen nach § 9a der Heizkostenverordnung ermittelt.
Nach den Vorgaben der Heizkostenverordnung ist der Verbrauch zu schätzen, wenn eine Ablesung nicht möglich war oder wenn Messgeräte defekt waren. Nach zwei vergeblichen Ableseversuchen ist eine Einschätzung des Verbrauchs zulässig, die entweder nach vergleichbaren Räumen oder dem prozentualen Vorjahresanteil erfolgt. Besteht darüber hinaus bei Verdunstungsheizkostenverteilern keine Möglichkeit, vor Beginn der nächsten Abrechnungsperiode neue Ampullen einzusetzen, muss auch in der Folgeabrechnung geschätzt werden.
Grundsätzlich gilt, dass eine Anpassung Ihrer Vorauszahlung anhand der letzten Abrechnung vorgenommen wird. Da die abgerechneten Kosten aus dem Vorjahr stammen, können zwischenzeitliche Kostensteigerungen auch dann eine höhere Vorauszahlung rechtfertigen, wenn aus der aktuellen Abrechnung eine Gutschrift resultierte. Der ausgewiesene Betrag der neuen Vorauszahlung soll die Kosten für den nächsten Abrechnungszeitraum decken und trägt dazu bei, das Risiko von Nachzahlungen zu verringern.
Jeder Heizkostenverteiler hat die gleiche Bewertung (programmierter Wert im elektronischen Heizkostenverteiler). Die Ablesewerte werden mit den jeweils präzise ermittelten Bewertungsfaktoren des Heizkörpers multipliziert. Der Bewertungsfaktor ist von der Heizleistung des Heizkörpers, dem Heizkörpertyp und der Montageart abhängig und wird auf der Abrechnung angedruckt.
Fragen zur Technik, Geräten und Ausstattung
Die Heizkörper in Ihrer Wohnung sind mit Thermostatventilen ausgestattet. Thermostatventile öffnen sich durch die eingebaute Frostschutzsicherung schon bei einer Umgebungstemperatur von ca. 16 Grad Celsius, in jedem Fall aber bei weniger als ca. 10 Grad Celsius. Beim Lüften wird diese Temperatur durch die fallende Kaltluft schnell unterschritten. Die Folge ist eine Verbrauchsanzeige, die oft gar nicht bewusst wahrgenommen wird. Das passiert vor allem in Schlafzimmern immer wieder. Zu verhindern ist das nur durch ein verändertes Lüftungsverhalten: Deshalb bitte niemals mit gekippten Fenstern Dauerlüften, sondern effektiver und viel energiesparender durch Stoßlüftung – nach Möglichkeit mit Durchzug.
Viele der heute erhältlichen Heizkörpertypen sind sich äußerlich so ähnlich, dass man die Unterschiede ohne umfassendes Fachwissen kaum erkennen kann. Oft ist es nur ein kleines Detail, das den einen Typ vom anderen Typ unterscheidet. Jeder Heizkörper hat seine ganz besondere Art der Wärmeabgabe. In Abhängigkeit von Form, Größe und Typ des Heizkörpers – also dem Konvektions- oder Strahlungsanteil – ergeben sich ganz unterschiedliche Heizleistungen und damit Wärmeangaben. Das Ergebnis sind unterschiedliche Umrechnungsfaktoren.
Elektronische Heizkostenverteiler erfassen mit Fühlern die Temperatur von Heizkörpern. Ein Mikro-Chip rechnet mit den erfassten Verbrauchswerten und berücksichtigt auch feinste Temperaturunterschiede, die sich aus der Differenz zwischen den vom Fühler ermittelten Werten und einem programmierten Festwert für die Raumlufttemperatur ergeben. Er wandelt diese Werte um in ablesbare Anzeigewerte. Je höher die Wärmeabgabe des Heizkörpers ist, desto stärker verändern sich die angezeigten Verbrauchswerte. Elektronische Heizkostenverteiler, die als Zweifühlersystem arbeiten, erfassen neben der Heizkörpertemperatur auch die Raumlufttemperatur. Aus diesen Werten ermittelt sich eine Temperaturdifferenz. Diese bestimmt die Anzeigegeschwindigkeit des Gerätes entsprechend der Wärmeabgabe des Heizkörpers. Die Einheiten werden in einem gut ablesbaren LC-Display angezeigt. Die Geräte speichern den programmierten Stichtag.
Heizkostenverteiler, Wasserzähler und Wärmezähler können neben der traditionellen Ablesung durch Servicemitarbeiterinnen und Servicemitarbeiter auch per Funk ausgelesen werden, sofern die Messgeräte mit Funkmodulen ausgerüstet sind. Bei Funksystemen ist kein Betreten der Wohnung erforderlich. Die Funkablesung erfolgt entweder mit mobilen Empfangsgeräten von außerhalb der Wohnung oder mit im Treppenhaus montierten Funk-Datensammlern. Verdunstungsheizkostenverteiler können nicht per Funk abgelesen werden.
Es gibt keine rechtlichen Vorgaben in Deutschland, wie die Ablesung und die Erfassung der abgelesenen Werte erfolgen müssen. Dies kann manuell oder elektronisch durchgeführt werden. Wir haben uns für die elektronische Ablesung (nur bei Funkauslesung) entschieden, um Ihnen eine schnellere und unkompliziertere Datenerfassung zu bieten und unnötige Fehlerquellen zu vermeiden. Selbstverständlich werden sämtliche Ablesewerte Ihrer Nutzeinheit klar und strukturiert auf der Abrechnung dargestellt, damit der Nachvollzug der Abrechnung entsprechend den Anforderungen gewährleistet ist.
Als Mieterin oder Mieter ist es Ihnen jederzeit möglich mit einer handelsüblichen Taschenlampe, verschiedene Anzeigen durch einfaches Anleuchten der Infrarotsensoren abzurufen. Neben dem aktuellen Verbrauch ist an der ablesbaren Multifunktionsanzeige auch der Vorjahresverbrauch ablesbar. Das ermöglicht eine Kontrolle der Verbrauchswerte noch lange nach der Ablesung.
Bei elektronischen Messgeräten sorgt die Stichtagsablesung für einen einheitlichen Ablesezeitpunkt im ganzen Gebäude. Zu einem definierten Datum – beispielsweise dem 31. Dezember jeden Jahres um 0:00 Uhr – schreiben die Messgeräte den aktuellen Zählerstand in einen Vorjahresspeicher und beginnen mit einer neuen Zählung für das nächste Abrechnungsjahr. Damit kann der Verbrauchswert auch noch Monate später festgestellt und nachkontrolliert werden.
Differenzen zwischen Hauptwasserzähler und Nebenzählern sind im Abrechnungsverfahren durchaus bekannt und größtenteils durch technische Begebenheiten begründet. Als Ursache kommt eine zeitliche Verschiebung der Ablesetermine zwischen dem Hauptwasserzähler und den Nebenzählern in Frage. So ist es z. B. möglich, dass auch innerhalb weniger Tage große Wassermengen entnommen werden.